Dienstag, 23. Juni 2009

Urteil wegen Raubmordes in Wormser Reihenhaussiedlung rechtskräftig

Das Landgericht Mainz hat am 08. Dezember 2008 einen heute 50 Jahre alten britischen Staatsangehörigen wegen in Verdeckungsabsicht begangenen Mordes in Tateinheit mit schwerem Raub unter Einbeziehung einer Geldstrafe aus einem früheren Strafbefehl zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 23.06.2009

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