Montag, 11. Mai 2009

Bundesgerichtshof bestätigt Urteil wegen tödlichen Überfalls auf Geldboten

Im Oktober 2007 überfielen die drei Angeklagten vor einer Postfiliale in Berlin-Reinickendorf unter Einsatz eines geladenen Sturmgewehrs einen Geldboten, der infolge der Abgabe mehrerer Schüsse durch einen der Angeklagten noch am Tatort verstarb; sie erbeuteten dabei Bargeld in Höhe von insgesamt 242.000 Euro. Von der Tatbeute konnte nur ein geringer Teil sichergestellt werden.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 11.05.2009

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