Mittwoch, 15. April 2009

Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung wegen versuchten Mordes im Fall "Aylin"

Das Landgericht Baden-Baden hat den Angeklagten wegen versuchten Mordes - grausam und heimtückisch begangen - in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung zu der Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt. Im Adhäsionsverfahren hat es der Geschädigten dem Grunde nach Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche zugesprochen.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 15.04.2009

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