Montag, 6. April 2009

Aktuelles zum Finanzdienstleistung

Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte erstmals in einem Rechtsbeschwerdeverfahren gegen den in einem Kapitalanleger-Musterverfahren ergangenen Musterentscheid eines Oberlandesgerichts zu befinden. I.Der Musterkläger begehrt aus von seinem Vater abgetretenem Recht von der börsennotierten Musterbeklagten - die im hier maßgeblichen Zeitraum noch als "DaimlerChrysler AG" firmierte - Schadensersatz wegen angeblich verspäteter Ad-hoc-Mitteilung über das vorzeitige Ausscheiden ihres damaligen Vorstandsvorsitzenden Prof. Schrempp.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 14.03.2008

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