Montag, 23. Februar 2009

Online-Roulette-Spielverträge auch ohne Limit nicht sittenwidrig

Die Klägerin betreibt in Wiesbaden eine zugelassene Spielbank und bot im Internet die Möglichkeit an, online an einem Roulette teilzunehmen. Sie nimmt den Beklagten auf Begleichung verlorener Wetteinsätze aus einem solchen Online-Spiel in Anspruch. Nach der für das Internet-Spielangebot der Klägerin erteilten Spielbankerlaubnis sind teilnahmeberechtigt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland nur Personen ab 21 Jahren, die ihren Hauptwohnsitz in Hessen haben oder sich zum Zeitpunkt der Spielteilnahme in Hessen aufhalten. Weiterhin gibt die Spielbankerlaubnis vor, dass jeder Spieler bei seiner Registrierung ein für ihn geltendes tägliches, wöchentliches oder monatliches Limit bestimmt. Nachträgliche Erhöhungen dieses Limits sind erst nach einem Ablauf von 24 Stunden, Verminderungen sofort zulässig. Eine entsprechende Regelung findet sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Klägerin. Im Rahmen der erforderlichen Registrierung auf der Webseite der Klägerin bestimmte der Beklagte kein wirksames Limit. Zu diesem Zeitpunkt war in der Maske des Registrierungsprogramms die Option "Ich möchte kein Limit setzen" voreingestellt. Wenn der Nutzer kein Limit einsetzte oder ein Limit ohne Auswahl aus den Optionen "pro Tag, pro Woche und pro Monat" angab, konnte er die Registrierung fortsetzen und nach Abschluss des Rahmenvertrages ohne betragsmäßige Begrenzung am Spiel teilnehmen.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 03.04.2008

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