Montag, 29. Dezember 2008

Freisprüche vom Vorwurf der Bestechung und Bestechlichkeit Stadt Ratingen aufgehoben

Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hatte einem Beigeordneten der Stadt Ratingen vorgeworfen, von zwei Bauunternehmern Geldzahlungen in Höhe von ca. 250.000 DM entgegengenommen und sich dafür unter Zurückstellung der Belange der Allgemeinheit und unter Verletzung seiner Dienstpflichten für drei verschiedene Bauprojekte eingesetzt zu haben. Der vierte Angeklagte soll durch die Erstellung von Scheinrechnungen Beihilfe zu der Bestechlichkeit des Beigeordneten geleistet haben. Das Landgericht Düsseldorf hat das Strafverfahren wegen Bestechlichkeit und Bestechung gegen die vier Angeklagten eingestellt. Es hat lediglich Feststellungen zu geleisteten Zahlungen und vorgenommenen Amtshandlungen getroffen, von weiterer Sachaufklärung indes abgesehen, weil nach seiner Auffassung die Taten verjährt wären; denn die Verjährungsfrist habe mit der letzten an den Amtsträger geleisteten Zahlung im Mai 1995 zu laufen begonnen.

Jetzt die ganze Nachricht auf JuraPortal24.de lesen: Freisprüche vom Vorwurf der Bestechung und Bestechlichkeit Stadt Ratingen aufgehoben

Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 19.06.2008

Haben Sie noch Fragen zum Straf- und Strafverfahrensrecht? Bei JuraPortal24.de finden Sie Anwälte für Straf- und Strafverfahrensrecht, die Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen.