Dienstag, 21. Oktober 2008

Verurteilung eines Landwirts unter anderem wegen Ermordung seiner Eltern rechtskräftig

Das Landgericht Kassel hat den Angeklagten, einen 32-jährigen Landwirt, wegen heimtückisch begangenen Mordes in zwei Fällen und Störung der Totenruhe zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 21.10.2008

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