Mittwoch, 24. September 2008

Wechselschichtzulage bei Bereitschaftszeiten von Rettungssanitätern

Nach dem am 1. Oktober 2005 in Kraft getretenen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) erhalten Beschäftigte, die ständig Wechselschichtarbeit leisten, eine Zulage von monatlich 105,00 Euro und einen Zusatzurlaub. Auch die im Rettungsdienst üblichen Bereitschaftszeiten können in Wechselschicht geleistet werden und die entsprechenden Leistungen auslösen.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 24.09.2008

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