Dienstag, 2. September 2008

Verurteilung wegen Raubmordes an einem 85-jährigen Rentner rechtskräftig

Mit Urteil vom 30. April 2008 hat das Landgericht Stuttgart den Angeklagten wegen Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge zu der Jugendstrafe von 10 Jahren verurteilt.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 02.09.2008

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