Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages erhalten zur Abgeltung ihrer  durch das Mandat veranlassten Aufwendungen nach § 12 des  Abgeordnetengesetzes des Bundes eine monatliche Kostenpauschale, die  etwa ein Drittel der gesamten Bezüge umfasst und nach § 3 Nr. 12  Einkommensteuergesetz steuerfrei ist (sog. Abgeordnetenpauschale).  Entsprechendes sieht § 6 des Abgeordnetengesetzes Baden-Württemberg für  die Abgeordneten des dortigen Landtages vor. 
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  Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 12.08.2010
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